die Gemeinde in der Mitte
des Kantons Aargau

SBB-Tageskarten
Die Gemeindekanzlei stellt
pro Tag 2 SBB-Tageskarten
zur Verfügung.

Reservation: 062 886 60 30
Fr. 42.00 pro Tag und Karte


» Terminübersicht/Infos
 

Die SVA-Zweigstelle informiert

 
 
Ohne Anmeldung – keine Leistung!
Die Anmeldung für die Altersrente muss bei der Gemeindezweigstelle zu­sam­men mit der Original AHV-Karte und einer Kopie des Familienbüchleins 3 – 4 Monate vor Erreichen des Renten­alters ab­gegeben werden.

Das ordentliche Rentenalter
  • bei Männern liegt bei 65 Jahren
  • bei den Frauen bei 64 Jahren
 
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen. Dies hat aber eine entsprechende Kürzung zur Folge. Der Vorbezug einzelner Monate ist nicht möglich.

AHV-Renten ab 01.01.2011:
Minimale AHV-Einzelrente Fr. 1’160.00 / Monat
Maximale AHV-Einzelrente Fr. 2’320.00 / Monat
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente (Fr. 3’480.00)

Reicht die AHV- oder IV-Rente nicht aus, kann ein Antrag auf Ergän­zungs­leis­tung gestellt wer­den. Die For­mu­la­re sind bei der Gemeinde­zweig­stelle er­hält­lich.
 
Wer keines oder nur ein geringes Ein­kom­men hat, z. B. IV-Rente oder So­zial­hilfe bezieht, ar­beitslos und aus­ge­steuert ist – das heisst keine AHV-Bei­trä­ge mehr abrechnet, muss sich un­be­dingt als Nichterwerbstätige/r an­mel­den, damit bei der späteren Ren­ten­berechnung keine Bei­trags­lücken vor­handen sind. Sonst hat dies eine Kür­zung der Rente zur Folge.

Das jährliche AHV-Beitragsminimum be­trägt im Moment Fr. 475.-- pro Per­son.
 
Bei geringem steuerbaren Einkommen kann immer im Frühjahr die Anmeldung für die Krankenkassen Prämienverbilligung für das Folgejahr gestellt werden. Die Anmeldefrist ist bis Ende Mai. Entsprechende Formulare sind bei der SVA-Zweigstelle erhältlich.

Die SVA-Zweigstelle händigt Ihnen gerne die entsprechenden Merkblätter aus.
 
Interessante Links:
www.sva-ag.ch
www.ahv.ch