Zuzug / Anmeldung
|
|
Die Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle muss persönlich und spätestens innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum erfolgen (gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes RMG). Zuvor sollten Sie allerdings beim ehemaligen Wohnort bereits die Abmeldung vorgenommen haben.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer Staatsangehörige
|
- Heimatschein (Hauptwohnsitz) oder Heimatausweis (Nebenwohnsitz)
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
- Krankenkassennachweis
- Kopie des Mietvertrages
|
|
|
Ausländische Staatsangehörige
|
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
- 2 aktuelle Fotos (bei einem Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern vorhanden/benötigt, ausgestellt durch das Amt für Migration und Integration)
- Kopie Arbeitsvertrag (bei einer Arbeitsaufnahme)
- Krankenkassennachweis
- Kopie des Mietvertrages
|
Fotomustertafel
|
|
Adressänderungen innerhalb von Niederlenz
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen Sie ebenfalls innert 14 Tagen melden.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
Schweizer Staatsangehörige
|
- Kopie des Mietvertrages
- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung (wird geändert und neu zugestellt)
|
|
|
Ausländische Staatsangehörige
|
- Kopie des Mietvertrages
- Ausländerausweis
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
|
|
Wegzug / Abmeldung
|
|
Die Abmeldung auf der Einwohnerkontrolle muss persönlich spätestens innert 14 Tagen seit dem Wegzugsdatum erfolgen (gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes RMG).
Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer Staatsangehörige
|
- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung
- Pass oder Identitätskarte
|
|
|
Ausländische Staatsangehörige
|
- Ausländerausweis
- Reisepass oder Identitätskarte
|
|
Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor der Ausreise ebenfalls die Vorsprache beim Steueramt notwendig.
Regiosteueramt Lenzburg-Niederlenz
Poststrasse 5
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 46 80
Fax
062 886 46 90
|
|
E-Mail
|
|
RTB, Regionale Technische Betriebe / Stromzähler ablesen
Wird das Ablesen des Zählerstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt gewünscht, muss dies frühzeitig den Regionalen Technischen Betrieben mitgeteilt werden.
Regionale Technische Betriebe
Hornimattstrasse 2
5103 Wildegg
Tel. 062 887 80 60
Fax
062 887 80 78
|
|
E-Mail
|
|
Internetseite
|
|
Militär
Sektionschef
Fritz Hauser
Dörnlerweg 25
5103 Möriken
Tel. 062 893 26 33
Fax
062 893 34 11
|
|
E-Mail
|
|
Zivilschutz
Zivilschutzorganisation Region Lenzburg
Markus Bucher
Rathausgasse 16
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 44 31
Fax
062 886 44 39
|
|
E-Mail
|