Hundemarken
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Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Finanzverwaltung anzumelden. Die Hundekontrollmarken können gegen Bezahlung am Schalter bezogen werden.
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Frist
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Die Hundemarken müssen bis 30. April des laufenden Jahres bezogen werden.
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Kosten
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- Fr. 100.00 (Taxe für das ganze Jahr)
- Fr. 20.00 (Taxe für Polizei-, Militär-, Sanitäts-, Blinden-, Lawinen- u. Katastrophenhunde, Ausweis erforderlich)
- Fr. 50.00 (Taxe für das halbe Jahr, ab 1. November)
- Fr. 20.00 (bei Wohnortswechsel oder Verlust der Hundemarke)
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Infos
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Die Marken sind für ein Jahr gültig und trotz des Mikrochips obligatorisch.
Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Finanzverwaltung Meldung zu erstatten (062 886 60 40).
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Infoblatt "häufig gestellte Fragen rund um den Mikrochip"
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Hundemikrochip
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