Steuerinkasso
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Die Finanzverwaltung informiert
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Die provisorischen Steuern des laufenden Jahres sind in der Regel per 31. Oktober zur Zahlung fällig! Ab 1. November wird Verzugszins berechnet.
Im September jeden Jahres werden die Verfallanzeigen verschickt, wenn die provisorischen Steuern noch nicht bezahlt sind. Diese Verfallanzeige ist keine Mahnung! Bereits getroffene Ratenvereinbarungen mit der Finanzverwaltung bleiben bestehen.
Ratenvereinbarungen können mit der Finanzverwaltung, Tel. 062 886 60 40, getroffen werden.
Leere Einzahlungsscheine können ebenfalls bei der Finanzverwaltung angefordert werden.
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ACHTUNG
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Seit 2005 wird das beschleunigte Inkassoverfahren vom Kanton verlangt. Das heisst, dass nicht bezahlte provisorische Steuern betrieben werden dürfen. Wer nach Erhalt der Mahnung mit Betreibungsandrohung den Steuerausstand nicht bezahlt, muss mit der Betreibung im Januar rechnen.
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