Parkraumzonen

Parkplätze mit Parkuhren

Es gelten Tarife und eine maximale Parkdauer gemäss Angaben auf der Parkuhr

 

Dorfplatz, Mühlestrasse

 

  • Täglich 00.00 - 24.00 Uhr
  • Maximale Parkzeit 4 Stunden
  • 90 Minuten gratis, jede weitere Stunde CHF 1.00
  • Dauerparkbewilligung nicht gültig

 

 

Rössligasse, Rothbleicherain

 

  • Täglich 00.00 - 24.00 Uhr
  • Maximale Parkzeit 4 Stunden
  • 60 Minuten gratis, jede weitere Stunde CHF 1.00
  • Dauerparkbewilligung nicht gültig

 

Parkplätze ohne Parkuhren

Sportplatz Altfeld, Herrengasse (Parkplatz Waldrand)

 

 

Parkraumzonen

Gesamtes Gemeindegebiet

 

  • Täglich 00.00 - 24.00 Uhr
  • kostenlose Parkzeit max. 4 Stunden - danach Dauerparkbewilligung
  • Dauerparkbewilligungen gültig

 

 

Personenwagen und Kastenwagen

Tagesbewilligung CHF 5.00
Wochenbewilligung CHF 20.00
Monatsbewilligung CHF 50.00
Jahresbewilligung CHF 500.00

 

 

Motorräder

Tagesbewilligung CHF 2.00
Wochenbewilligung CHF 8.00
Monatsbewilligung CHF 20.00
Jahresbewilligung CHF 200.00

 

 

Tagesbewilligungen für schwere Motorwagen, Reisebusse, Camping-Mobile, Personenwagenanhänger

für maximal 3 Tage CHF 10.00  

 

Bezug von Parkbewilligungen

 

Fahrzeuge dürfen in der Parkraumzone auch ausserhalb von markierten Parkfeldern ohne Parkbewilligung maximal 4 Stunden abgestellt werden, sofern nichts anderes signalisiert ist. Die Regelungen für die Parkraumzone gelten für das gesamte Siedlungsgebiet gemäss Situationsplan. Dabei müssen folgende Bedingungen zwingend eingehalten werden:

  • Die Parkscheibe muss deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

  • Parkbewilligungen und Parkscheiben berechtigen nicht zur Nutzung von Parkplätzen mit Parkuhren.

  • Die Vorbeifahrt muss stets gewährleistet werden – dies insbesondere für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Winterdienst, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. Dazu muss eine Durchfahrtsbreite von 3 m frei bleiben.

  • Das Parkieren und freiwillige Halten näher als 5 m vor und nach Verzweigungen (inkl. Hauszufahrten) ist auf beiden Strassenseiten untersagt.