Hundekontrolle

Sind Sie bereits Hundehalter - was ist ab 2026 neu für Sie?

 

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

 

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

 

 

Registrierungspflicht

 

  • Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein
  • Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund (ab dem dritten Lebensmonat) bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, eines allfälligen Halterwechsel, des Todes des Hundes, von Massnahmen, die von einem anderen Kanton angeordnet wurden (§9 Abs. 4 HuG)
  • Hundehalter müssen bei der Anmeldung des Hundes bei der Wohngemeinde eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) gem. Art. 18 der eidg. Tierseucheverordnung (TSV) abgeben
  • Hundehalter von Hunden die als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» gelten, müssen vor dem Erwerb des Hundes eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragen. 

 

 

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalter - was müssen Sie tun?

 

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung des Hundes über den Tierarzt erfolgen.

 

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert den Hund anschliessend in beiden Fällen in Amicus.

 

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

 

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

 

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

 

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

 

 

Hundetaxe

 

Die Hundetaxe beträgt pro Jahr und pro Hund CHF 120.00. Sie wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.

 

Website kantonales Hundegesetz