Im Kanton Aargau besteht weiterhin grosse Waldbrandgefahr, zudem gilt ein sofortiges Verbot von Feuerwerk - auch am 1. August 2022. In den Siedlungsgebieten ist beim Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.
Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:
- keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist