Die SVA-Zweigstelle informiert
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Ohne Anmeldung – keine Leistung!
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Die Anmeldung für die Altersrente muss bei der Gemeindezweigstelle zusammen mit einer Kopie des Familienbüchleins 3 – 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters abgegeben werden.
Das ordentliche Rentenalter
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- bei Männern liegt bei 65 Jahren
- bei den Frauen bei 64 Jahren
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Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen. Dies hat aber eine entsprechende Kürzung zur Folge. Der Vorbezug einzelner Monate ist nicht möglich.
AHV-Renten ab 01.01.2021:
Minimale AHV-Einzelrente CHF 1’195.00 / Monat
Maximale AHV-Einzelrente CHF 2’390.00 / Monat
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente (CHF 3’585.00)
Reicht die AHV- oder IV-Rente nicht aus, kann ein Antrag auf Ergänzungsleistung gestellt werden. Die Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle oder online erhältlich.
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Wer keines oder nur ein geringes Einkommen hat, z. B. IV-Rente oder Sozialhilfe bezieht, arbeitslos und ausgesteuert ist – das heisst keine AHV-Beiträge mehr abrechnet, muss sich unbedingt als Nichterwerbstätige/r anmelden, damit bei der späteren Rentenberechnung keine Beitragslücken vorhanden sind. Sonst hat dies eine Kürzung der Rente zur Folge.
Das jährliche AHV-Beitragsminimum beträgt im Moment CHF 503.00 pro Person.
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Bei geringem steuerbaren Einkommen kann die Online-Anmeldung für eine Krankenkassen Prämienverbilligung für das Folgejahr direkt bei der SVA Aarau gestellt werden.
Die SVA-Zweigstelle händigt Ihnen gerne die entsprechenden Merkblätter aus.
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www.sva-ag.ch
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www.ahv.ch
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