Zuzug / Anmeldung
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Die Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle muss persönlich und spätestens innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum erfolgen (gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes RMG). Zuvor sollten Sie allerdings beim ehemaligen Wohnort bereits die Abmeldung vorgenommen haben.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer Staatsangehörige
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- Heimatschein (Hauptwohnsitz) oder Heimatausweis (Nebenwohnsitz)
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
- Krankenkassennachweis
- Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)
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Ausländische Staatsangehörige
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- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern vorhanden/benötigt, ausgestellt durch das Amt für Migration und Integration)
- Kopie Arbeitsvertrag (bei einer Arbeitsaufnahme)
- Krankenkassennachweis
- Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)
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Sind Sie neu im Kanton Aargau wohnhaft? Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick bei "Hallo Aargau".
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Hallo Aargau
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Adressänderungen innerhalb von Niederlenz
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen Sie ebenfalls innert 14 Tagen melden.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
Schweizer Staatsangehörige
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- Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)
- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung (wird geändert und neu zugestellt)
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Ausländische Staatsangehörige
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- Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)
- Ausländerausweis
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung (wird geändert und neu zugestellt)
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Wegzug / Abmeldung
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Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle muss persönlich spätestens innert 14 Tagen seit dem Wegzugsdatum erfolgen (gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes RMG).
Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer Staatsangehörige
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- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung
- Pass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
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Ausländische Staatsangehörige
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- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Reisepass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
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Ab Oktober 2017 ist die elektronische Mitteilung Ihres Um- bzw. Wegzuges möglich. Wir bitten Sie dazu, folgenden Link zu verwenden.
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eUmzug
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Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor der Ausreise ebenfalls die Vorsprache beim Steueramt notwendig.
Regiosteueramt Lenzburg-Niederlenz
Poststrasse 5
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 46 80
Fax
062 886 46 90
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E-Mail
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RTB, Regionale Technische Betriebe / Stromzähler ablesen
Wird das Ablesen des Zählerstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt gewünscht, muss dies frühzeitig den Regionalen Technischen Betrieben mitgeteilt werden.
Regionale Technische Betriebe
Hornimattstrasse 2
5103 Wildegg
Tel. 062 887 80 60
Fax
062 887 80 78
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E-Mail
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Internetseite
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ZSO Lenzburg Seetal - Zivilschutzstelle
Niederlenzerstrasse 40
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 90 20
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E-Mail
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