Leinenpflicht

Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli 2023

 

Jeweils vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören.

 

Ebenfalls erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet ist, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten.