Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung veröffentlicht.
Sämtliche Beschlüsse wurden positiv gefasst. Sie unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung im Lenzburger Bezirks-Anzeiger, schriftlich verlangt werden.
Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.