Beschluss der ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Dezember 2025

Beschluss der ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Dezember 2025

 

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes wird der Beschluss der ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung veröffentlicht.

 

  1.  Dienstbarkeitsvertrag mit der Kies Lenz AG bezüglich der Ortsbürgerparzelle Nr. 666 – Genehmigung.

 

Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Lenzburger Bezirksanzeiger, verlangt werden.

 

Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.

 

Ablauf der Referendumsfrist: 9. Februar 2026