Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2025 veröffentlicht.
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Lenzburger Bezirksanzeiger, verlangt werden.
Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026