Ersatzwahl von einem Mitglied der Finanzkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 8. März 2026

Ersatzwahl von einem Mitglied der Finanzkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 8. März 2026

 

Evelyn Herzog hat als Mitglied unserer Finanzkommission der Einwohnergemeinde ihre Demission mitgeteilt.

 

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wird festgelegt auf Sonntag, 8. März 2026.  

 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Niederlenz zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag einzureichen.

 

Die Wahlvorschläge sind demnach bis spätestens Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Niederlenz einzureichen.

 

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Niederlenz wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

 

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).