Sanierung Staufbergstrasse
Das Bauprojekt für die Sanierung der Staufbergstrasse ist erarbeitet und damit auch der Beitragsplan für die Beteiligung der angrenzenden Grundeigentümer abgeleitet. Nachfolgend sind die Grundsätze erläutert:
Die Staufbergstrasse im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze zu Lenzburg und dem Dorfrain ist gemäss kommunalem Gesamtplan der Gemeinde Niederlenz vom März 2018 als Sammelstrasse klassiert.
Beim vorliegenden Strassenprojekt handelt es sich einerseits um Massnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Oberbaus ("Erneuerung" gemäss § 11 des Strassenreglements der Gemeinde Niederlenz vom 7. Januar 2003), andererseits aber auch um eine Qualitätssteigerung einer bestehenden Strasse ("Änderung" gemäss § 11 des Strassenreglements).
Gemäss § 15 des Strassenreglements leisten die Grundeigentümer nach Massgabe der ihnen erwachsenden wirtschaftlichen Sondervorteile Beiträge an die Änderungskosten. Diese betragen bei Anlagen der Groberschliessung maximal 70%. Der Gemeinderat hat eine Beitragspflicht von 60% festgelegt.
Somit ergibt sich eine Beitragspflicht der Grundeigentümer von: 60% x CHF 485'000 = CHF 291’000
Reduktionen
Bereits überbaute Parzellen(-teile) erhalten eine Beitragsreduktion von 33%.
Parzellen(-teile) in der zweiten Erschliessungstiefe (Abstand von rund 25 Metern ab Erschliessungsanlage oder hinterliegende Parzellen) erhalten eine Beitragsreduktion von 50%.
Parzellen mit Erleichterungsanträgen aus dem Strassenlärmsanierungsprojekt (LSP) erhalten eine Beitragsreduktion von 50%.
Die Berechnung der konkreten Grundeigentümerbeiträge ist der "Beitragsplan-Tabelle" zu entnehmen, welche mit dem Bauprojekt im Juli 2024 in die öffentliche Auflage geht. Diese ist integrierender Bestandteil des Beitragsplans.
Erschliessungsbeiträge werden frühestens mit Baubeginn der Anlage fällig, für welche sie erhoben wurden. Im Übrigen wird die Fälligkeit im Beitragsplan bestimmt. Dieser kann entsprechend dem Fortgang der Arbeiten Teilzahlungen vorsehen.
Die Beiträge werden auch dann fällig, wenn gegen den Beitragsplan Einsprache bzw. Beschwerde geführt wird.
Demnächst werden die betroffenen Grundeigentümer durch die Gemeinde angeschrieben bevor das Bauprojekt inkl. Beitragsplan in die öffentliche Auflage geht.
Danach können die Arbeiten für die nächste Projektphase ausgeschrieben werden.
Legende zum Plan
Grün - Kernzone, Zentrumszone 3
Rot - Wohnzone 2
Violett - Wohnzone 2 mit Erleichterungsbeitrag Lärmsanierung
Hellblau - Arbeitszone II
Gestrichelt jeweils Reduktion auf Grund der Bautiefe