Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

 

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 7 – Ablehnung des Verpflichtungskredits Projekt «Kunstrasen Sportplatz Altfeld» über CHF 1’876'000 inklusive MWST sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung in Rechtskraft erwachsen.

 

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen diesen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2025 das Referendum ergriffen worden ist.

 

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 5. Januar 2026 auf 2'743. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 275. Total eingereicht worden sind 412 Unterschriften, wovon 394 gültig sind.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.