Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission der Einwohnergemeinde

Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 28. Februar 2027

 

Steffen Kosch, Mitglied der Steuerkommission der Einwohnergemeinde Niederlenz hat seine Demission eingereicht. Dem Rücktrittsgesuch wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung auf den 10. September 2026 stattgegeben.

 

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wird festgelegt auf Sonntag, 28. Februar 2027.

 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Niederlenz zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag einzureichen.

 

Die Wahlvorschläge sind demnach bis spätestens Freitag, 15. Januar 2027, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Niederlenz einzureichen.

 

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Niederlenz wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

 

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR)