Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar 2026 bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Niederlenz, Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der entsprechenden Informationsveranstaltung teilzunehmen.
Wann: Montag, 19. Januar 2026, ab 19.00 Uhr
Wo: Gemeindebau Rössligasse, Gemeindesaal
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand von unseren Gemeinderatsvertretern und Vertretern des zuständigen Ingenieursbüros, der Flury Planer + Ingenieure AG, zu informieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den persönlichen Austausch.
Unterlagen öffentliche Auflage
Natur- und Landschaftsinventar
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